Kollektive Klärzone
Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation
Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde vor dem 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet. In Ihrer Straße ist eine Kanalisation verlegt, allerdings ist diese noch nicht an eine betriebsbereite Kläranlage angeschlossen.
Das Abwassernetz ist ein Mischsystem.
2. Ihre Pflichten
- Schließen Sie Ihr Abwasserrohr an die Kanalisation an
- Wenn möglich : trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser (Insofern dies technisch machbar ist und das Klarwasser getrennt vom Abwasser abgelassen werden kann)
- Wenn möglich: installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass zur Vorklärung Ihrer Abwässer bevor diese in das Abwassernetz geleitet werden (Insofern genügend Platz vorhanden ist, um zwischen dem am Kanal angeschlossenen Kontrollschacht und Ihrem Haus eine Klärgrube zu installieren)
3. Dokumente zur Einsicht
- KKZ 0 - Wie kann ich mich an das Kanalsystem anschließen?
- KKZ 2 - Das Kanalsystem ist noch nicht fertiggestellt oder die Kläranlage ist noch nicht in Betrieb
- KKZ 5 - Wie funktioniert eine kollektive Kläranlage?
- Wo kann ich nachfragen?
- Wohin mit dem Regenwasser?
- Verhaltensregeln für eine effiziente Abwasserklärung
- Dieses Antwortblatt
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