Kollektive Klärzone
Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation
Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde vor 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet, aber in Ihre Straße ist noch keine Kanalisation verlegt worden.
2. Ihre Pflichten
- Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde, damit diese den Anschluss vornimmt, sobald das Kanalsystem installiert wird
- Wenn möglich: Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser (wenn Sie die technische Möglichkeit haben diese Trennung durchzuführen und das Klarwasser getrennt zu evakuieren)
- Wenn möglich: Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass zwischen Ihrem Haus und dem zukünftigen Kanalsystem (wenn Sie über genügend Platz verfügen)
3. Dokumente zur Einsicht
- KKZ 0 - Wie kann ich mich an das Kanalsystem anschließen?
- KKZ 3 - In Ihrer Straße ist noch keine Kanalisation vorhanden
- KKZ 5 - Wie funktioniert eine kollektive Kläranlage?
- Wo kann ich nachfragen?
- Wohin mit dem Regenwasser?
- Verhaltensregeln für eine effiziente Abwasserklärung
- Dieses Antwortblatt
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