Was mache ich mit meinen Abwässern ?

Kollektive Klärzone

Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation

Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde nach dem 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet. Ihre Straße ist mit einer Kanalisation ausgestattet, aber auf Grund technischer Schwierigkeiten zum Anschluss würden sehr hohe Kosten entstehen oder sie haben schon ein individuelles Klärsystem welches gut funktioniert und Sie möchten dieses zur Klärung Ihrer Abwässer behalten.
Sie können einen Freistellungsantrag bei Ihrer Gemeinde beantragen.

2. Ihre Pflichten
Ihr Antrag wurde genehmigt:
  • Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
  • Installieren Sie ein anerkanntes individuelles Klärsystem, nachdem Sie eine Umwelterklärung der Klasse 3 bei Ihrer Gemeinde eingereicht haben
Ihr Antrag wurde abgelehnt:
  • Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
  • Schließen Sie Ihr Abwasserrohr direkt an die Kanalisation an
3. Dokumente zur Einsicht
Ihr Antrag wurde genehmigt:
Ihr Antrag wurde abgelehnt:
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