Kollektive Klärzone

Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation

Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde nach dem 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet aber in der Straße ist noch keine Kanalisation verlegt worden.

2. Ihre Pflichten
  • Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
  • Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass zwischen Ihrem Haus und dem zukünftigen Kanalsystem
  • Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde, damit diese den Anschluss vornimmt, sobald das Kanalsystem installiert wird
3. Dokumente zur Einsicht
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