Kollektive Klärzone

Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation

Ihr Wohngebäude liegt in einer kollektiven Klärzone und wurde vor 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet, aber in Ihre Straße ist noch keine Kanalisation verlegt worden.

2. Ihre Pflichten
  • Kontaktieren Sie Ihre Gemeinde, damit diese den Anschluss vornimmt, sobald das Kanalsystem installiert wird
  • Wenn möglich: Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser (wenn Sie die technische Möglichkeit haben diese Trennung durchzuführen und das Klarwasser getrennt zu evakuieren)
  • Wenn möglich: Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass zwischen Ihrem Haus und dem zukünftigen Kanalsystem (wenn Sie über genügend Platz verfügen)
3. Dokumente zur Einsicht
bas page de