
Übergangszone
Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation
Ihr Wohngebäude liegt in einer Übergangszone und wurde nach dem 20/07/2003 errichtet (Datum der Baugenehmigung). In der Straße ist keine Kanalisation verlegt.
2. Ihre Pflichten
- Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
 - Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass
 - Evakuieren Sie die Abwässer am Ausgang der Klärgrube:
- in einen Wasserlauf (Sie brauchen hierfür die Genehmigung des zuständigen Verwalters des Wasserlaufs)
 - durch Versickerung in den Boden, insofern dies in Ihrem Fall nicht verboten ist
 
 
3. Dokumente zur Einsicht
- ÜZ - Grundprinzipien der Abwasserklärung in Übergangszonen 

 - Verhaltensregeln für eine effiziente Abwasserklärung 

 - Wo kann ich nachfragen? 

 - Wohin mit dem Regenwasser? 

 - Dieses Antwortblatt 

 - Diese Dokumente in einer zip-Datei 

 

																	
 
 