Übergangszone
Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation
Ihr Wohngebäude liegt in einer Übergangszone und wurde nach dem 20/07/2003 errichtet (Datum der Baugenehmigung). In der Straße ist keine Kanalisation verlegt.
2. Ihre Pflichten
- Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
- Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass
- Evakuieren Sie die Abwässer am Ausgang der Klärgrube:
- in einen Wasserlauf (Sie brauchen hierfür die Genehmigung des zuständigen Verwalters des Wasserlaufs)
- durch Versickerung in den Boden, insofern dies in Ihrem Fall nicht verboten ist
3. Dokumente zur Einsicht