Übergangszone

Ihre Pflichten und Dokumente zur Einsicht
1. Ihre Situation

Ihr Wohngebäude liegt in einer Übergangszone und wurde vor dem 20/07/2003 (Datum der Baugenehmigung) errichtet.

2. Ihre Pflichten

Sie haben keine Verpflichtungen, die Umsetzung folgender Maßnahmen ist jedoch wünschenswert:

  • Trennen Sie das Klarwasser vom Abwasser
  • Installieren Sie eine Klärgrube mit By-Pass
  • Wenn in Ihrer Straße eine Kanalisation vorhanden ist, schließen Sie den Ausgang der Klärgrube an diese an. Wenn keine Kanalisation vorhanden ist, evakuieren Sie Ihre Abwässer gemäß der geltenden Vorschriften
3. Dokumente zur Einsicht
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